Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen |
Veröffentlicht von () am 04.12.2017 |
Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.
Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37
Zurück zur ÜbersichtOrt:
Donner + Partner GmbH
Wallstraße 12
02625 Bautzen
(Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Aktuelle Informationen zu den Arbeitsergebnissen, Schwerpunktvorhaben der Agentur für Arbeit Bautzen und des Jobcenters Bautzen im laufenden Jahr
Gesprächspartner:
GF Agentur für Arbeit und Jobcenter Bautzen und Görlitz
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI