vsbi@vsbi.de 03529 / 59 86 997
Decoder von Tran, Zimo, D&H

Aktuelles

Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
Aktuelles >>

 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

Zurück zur Übersicht

Treffen mit den ostsächsischen Bildungsdienstleistern

Datum und Uhrzeit
06.06.2019 (15:00 Uhr)
Ende
06.06.2019 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort:
Donner + Partner GmbH
Wallstraße 12
02625 Bautzen
(Seminarraum vor Ort ausgewiesen)

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Aktuelle Informationen zu den Arbeitsergebnissen, Schwerpunktvorhaben der Agentur für Arbeit Bautzen und des Jobcenters Bautzen im laufenden Jahr

Gesprächspartner:
GF Agentur für Arbeit und Jobcenter Bautzen und Görlitz

2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI

« Zurück

esf